Sichern Sie sich bis zu 4,2 Mio. Euro
Pro Jahr!
Rückwirkend!
Wir unterstützen in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen bei der Beantragung der Forschungszulage, rückwirkend bis 2022, rein auf Erfolgsbasis. Eine Zusammenarbeit ist aktuell ab 250.000 € ansetzbaren Projektkosten möglich.
Wir sind DIE Experten für kundenorientierte Fördermittelberatung bei der Forschungszulage!
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Renommierte Unternehmen vertrauen uns








Warten Sie nicht und sichern Sie sich jetzt bis zu 4.2 Millionen Euro Steuervorteil
Forschungszulage im Überblick
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt innovative Projekte und Ideen in der Forschung durch gezielte Förderprogramme. Zudem fördert die Bundesregierung seit Januar 2020 Unternehmen steuerlich, die in Forschung und Entwicklung aktiv sind.
Bemessungsgrundlage pro Jahr
Max. 10 Mio. €
Max. 12 Mio. €
Afa auf Invest
Ansatz externe Auftragskosten
Interne Personalkosten
Förderquote
Förderung max.
Max. 10 Mio. €
70%
Std. x €
Projektlohn- und Lohnnebenkosten
Altregelung
04/24 - 12/25
× 25-35%
2,5 - 3,5 Mio. €
Max. 12 Mio. €
Afa
70%
Std. x €
Projektlohn- und Lohnnebenkosten
Neuregelung
ab 01/26
× 25-35%
3,0 - 4,2 Mio. €
Aktuelle Förderquote in Prozent der Bemessungsgrundlage max. 12 Mio. € seit 01.01.2026
25%
Großunternehmen
× 25%
Förderung max.
3,0 Mio. €
35%
KMU*)
× 35%
Förderung max.
4,2 Mio. €
*weniger als 250 Beschäftigte und entweder max. 50 Mio. € Jahresumsatz oder max. 43 Mio. € Jahresbilanzsumme; Partner- und verbundene Unternehmen sind zu berücksichtigen
Forschungszulage: aktuelle Regelung seit 2026
Seit 2026 können Unternehmen bis zu 12 Mio. € FuE-Aufwendungen pro Jahr als Bemessungsgrundlage ansetzen. Die Forschungszulage beträgt grundsätzlich 25 %, für KMU auf Antrag 35 %. Dadurch sind bis zu 3,0 Mio. € pro Jahr möglich, für KMU bis zu 4,2 Mio. €. Für rückwirkende Anträge gelten die jeweiligen Höchstgrenzen des betreffenden Jahres.
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
- Aufwendungen ab 2026: max. 12 Mio. € Bemessungsgrundlage pro Jahr
- Aufwendungen 2024/2025: max. 10 Mio. € Bemessungsgrundlage pro Jahr
- Förderquote: 25 % regulär, 35 % für KMU
- Auftragsforschung: 70 % der externen Kosten anrechenbar
- Zusätzlich ab 2026: 20 % Pauschale für Gemein- und Betriebskosten
Hinweis: Entscheidend ist, wann die FuE-Aufwendungen entstanden sind. Rückwirkende Jahre werden daher nach den damals geltenden Grenzen berechnet.
IFC unterstützt Sie rein erfolgsbasiert bei der Prüfung, Strukturierung und Beantragung Ihrer Forschungszulage. Eine Zusammenarbeit ist aktuell ab 250.000 € ansetzbaren Projektkosten möglich. Das Mindestvolumen ist eine interne Voraussetzung von IFC und keine gesetzliche Mindestgrenze.
Wie unterstützen wir Sie?
In einem strukturierten Prozess begleiten wir Sie von der Projektdefinition über die Antragstellung bis zur Festsetzung und Auszahlung der Forschungszulage. Bei Rückfragen, Nachforderungen und möglichen Kürzungen unterstützen wir Sie ebenfalls. Für die Einreichung über ELSTER zeigen wir Ihnen in einem Teams-Termin Schritt für Schritt, welche Angaben Sie in Ihrem eigenen Zugang eintragen.
Projekt-Definition
Antrags-Verfassung
Antrags-Management
In 6 Schritten zu Ihrer Forschungszulage
Die gemeinsame Arbeit unterteilt sich in 6 wesentliche Arbeitsschritte. Dabei achten wir darauf, Ihnen einen Großteil der Arbeiten abzunehmen.
Schritt 01:
Erstgespräch zur Potentialprüfung (Dauer 15 Min.)
Schritt 03:
IFC verfasst den Fördermittelantrag
Schritt 05:
BSFZ bewilligt Fördermittelantrag
Nach Klärung aller Rückfragen bewilligt die BSFZ Ihren Antrag. Unser erfolgsbasiertes Honorar richtet sich nach der tatsächlich festgesetzten Förderung. Die erste Teilrechnung fällt bei Bewilligung des Antrags an, die zweite ein Jahr später. Fällt die tatsächliche Förderung geringer aus, wird die Differenz mit der zweiten Teilrechnung verrechnet.
Schritt 02:
Detaillierte Projektbesprechung und Definition der Antrags-Cluster (Dauer 90 Min.)
Schritt 04:
Unternehmen reicht Fördermittelantrag bei der Bescheinigungsstelle (BSFZ) ein
Schritt 06:
Einreichung beim Finanzamt und Auszahlung bzw. Verrechnung mit Körperschaftsteuer
Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Antragstellung bis zur Festsetzung und Auszahlung der Forschungszulage. Für die Einreichung über ELSTER zeigen wir Ihnen in einem Teams-Termin Schritt für Schritt, welche Angaben Sie in Ihrem eigenen Zugang eintragen. Auch bei Rückfragen, Nachforderungen und möglichen Kürzungen unterstützen wir Sie.
Schritt 01:
Erstgespräch zur Potentialprüfung (Dauer 15 Min.)
Schritt 02:
Detaillierte Projektbesprechung und Definition der Antrags-Cluster (Dauer 90 Min.)
Schritt 03:
IFC verfasst den Fördermittelantrag
Schritt 04:
Unternehmen reicht Fördermittelantrag bei der Bescheinigungsstelle (BSFZ) ein
Schritt 05:
BSFZ bewilligt Fördermittelantrag
Schritt 06:
Einreichung beim Finanzamt und Auszahlung bzw. Verrechnung mit Körperschaftsteuer
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Alles, was Sie wissen sollten
Wer wird gefördert?
Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen. Es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich Mitarbeiteranzahl, Jahresumsatz oder Gewinnsituation.
Wie beantrage ich die Förderung?
Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Antragstellung bis zur Festsetzung und Auszahlung der Forschungszulage. Bei Rückfragen, Nachforderungen und möglichen Kürzungen unterstützen wir Sie ebenfalls. Für die Einreichung über ELSTER zeigen wir Ihnen in einem Teams-Termin Schritt für Schritt, welche Angaben Sie in Ihrem eigenen Zugang eintragen.
Wie hoch ist die Förderung?
Für Aufwendungen ab 2026 sind bis zu 3,0 Mio. € Forschungszulage pro Jahr möglich, für KMU sogar bis zu 4,2 Mio. €. Für rückwirkende Anträge gelten die jeweiligen Grenzen des betreffenden Jahres: 2024/2025 bis zu 2,5 Mio. €, für KMU bis zu 3,5 Mio. €. Die Forschungszulage kann grundsätzlich rückwirkend für offene Jahre beantragt werden.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die (Weiter-) Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen bis zum ersten funktionierenden Prototyp. Materialkosten, Rechtsberatung oder allgemeine Marktforschung sind nicht förderfähig.
Warum Sie sich für InsightFunding entscheiden sollten?
Selbst beantragen
Mit IFC-Unterstützung
Fördercheck Projekte
- Unsicherheit, was förderbar ist
- Wir nehmen im ersten Schritt einen “Förder-Check” vor
Inhaltliche Antragsformulierung
- Einarbeitungszeit
- Mit BSFZ-Sprache vertraut?
- Unsere Teammitglieder haben bereits etliche Anträge verfasst
BSFZ-konforme Kostenberechnung
- Einarbeitungszeit
- Manueller Aufwand
- Gezielte Datenanfragen
- IFC-Tools für Datenauswertung
- Dokumentation auch für ELSTER
Aussicht auf erfolgreiche Bewilligung
- Mehrere “Stolpersteine” im Beantragungsprozess
- Über 500 Anträge erfolgreich beschieden
- Begleitung bis zur Festsetzung und Auszahlung
Konditionen bei der Beantragung
- Interne Ressourcen geblockt (Opportunitätskosten)
- Wir arbeiten 100% erfolgsbasiert
- Bis 50% günstiger als Wettbewerb
- Ohne jahrelange Knebelverträge
Mindest-Beantragungssumme
- Auch kleine Projekte selbst abbildbar
- Zusammenarbeit ab 250.000 € ansetzbaren Projektkosten
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Das Team
Über InsightFunding
Ihr Team für die Forschungszulage
Für Kunden von InsightFunding wurden bislang mehr als 60 Millionen Euro Forschungszulage tatsächlich festgesetzt. Als verlässlicher Partner helfen wir Ihnen, die Forschungszulage optimal für Ihre Entwicklungsvorhaben zu nutzen.
Sie haben Fragen? Wir haben Antworten!
Finden Sie hier Antworten auf häufig gestellte Fragen. Bei weiteren Anliegen stehen Ihnen unsere Experten jederzeit zur Verfügung.
Was wird gefördert?
Begünstigt werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Grundlagenforschung, industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung. Vorhaben müssen dabei die folgenden Kriterien erfüllen:
- Neuartig gegenüber dem Stand der Technik.
- Risikobehaftet für den Antragsteller (keine Auftragsforschung)
- Systematisch und einem Plan folgend.
- Reproduzierbar sein.
Die Förderung kann sowohl für abgeschlossene FuE-Vorhaben als auch für laufende und zukünftige FuE-Vorhaben beantragt werden, vorausgesetzt, die Arbeiten haben nach dem 1. Januar 2020 begonnen.
Wer wird gefördert?
Im Gegensatz zur herkömmlichen direkten Projektförderung besteht ein gesetzlicher Anspruch auf diese Förderung, sofern die Bedingungen der Forschungszulage erfüllt sind.
Berechtigt sind alle Steuerpflichtigen gemäß Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz.
Auch Unternehmen außerhalb der Gewinnzone, wie beispielsweise Start-ups oder Unternehmen in Krisensituationen, können die Zulage in Anspruch nehmen, sofern diese noch über mehr als die Hälfte ihres gezeichneten Kapitals verfügen.
Wird mein Vorhaben vertraulich behandelt?
Die BSFZ, die die „Forschungshöhe“ Ihres Vorhabens prüft, verlangt lediglich eine ungefähre Beschreibung des Forschungsvorhabens. Dabei werden vor allem die Projektziele, die Neuartigkeit, die zu überwindenden Hürden sowie die grobe Vorgehensweise abgefragt. Diese Angaben haben nicht den Detailgrad einer Patentschrift und erlauben Dritten keinen tiefergehenden Einblick. Zudem unterliegt die BSFZ eigenen Vertraulichkeitsverpflichtungen.
Bei IFC garantieren wir Vertraulichkeit durch eine separate Vertraulichkeitsvereinbarung sowie durch unsere ohnehin hohen Standards im Geschäftsmodell.
Wie wird gefördert?
Die Forschungszulage wird mit der nächsten Steuerfestsetzung (Einkommensteuer/Körperschaftsteuer) verrechnet bzw. ausgezahlt, sofern sie die festgesetzte Steuer übersteigt.
Das Antragsverfahren für die Forschungszulage ist zweistufig:
- Zunächst erfolgt die Beantragung der FuE-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).
- Bewilligt diese das FuE-Vorhaben inhaltlich, ist der Bewilligungsbescheid beim jeweils zuständigen Finanzamt einzureichen.
Wann wird gefördert?
Während die Förderungsbewilligung der BSFZ jederzeit beantragt werden kann, können beim Finanzamt nur abgeschlossene Wirtschaftsjahre zur Förderung eingereicht werden. Die Forschungszulage wird daraufhin mit der nächsten Steuerfestsetzung (Einkommensteuer/Körperschaftsteuer) verrechnet bzw. ausgezahlt
Wie hoch ist die Förderung?
Für den Zeitraum 01.01.2021 –27.03.2024 beträgt die Förderung 25% der ermittelten Bemessungsgrundlage, wobei diese auf maximal 4 Mio. Euro pro Jahr limitiert ist (ergibt maximal 1 Mio. Euro Förderung p.a.). In die Bemessungsgrundlage fließen dabei in Deutschland sozialversicherungspflichtige Personalkosten inkl. Lohnnebenkosten ein. Ferner können 60% der an Externe vergebenen Auftragsforschung angesetzt werden, soweit diese Auftragnehmer aus dem EWR stammen.
Für Kosten und Aufwendungen, die nach dem 27.03.2024 entstanden sind, verbessern sich die Konditionen unter dem Wachstumschancengesetz deutlich:
- Die Bemessungsgrundlage wird auf 10 Mio. Euro pro Jahr erhöht.
- Es dürfen 70% der an Externe vergebenen Auftragsforschung angesetzt werden.
- Abschreibungen, die nach dem Stichtag für das Forschungsvorhaben getätigt wurden, dürfen zudem angesetzt werden.
Diese erhöhte Bemessungsgrundlage von 10 Mio. Euro pro Jahr wird gefördert mit
- 25% für größere Unternehmen (also max. 2,5 Mio. p.a.) und
- 35% für KMUs gemäß der AGVO-Definition (also max. 3,5 Mio. p.a.).
Wir arbeiten ausschließlich erfolgsbasiert!
IFC arbeitet zu 100% erfolgsbasiert! Unsere Kunden zahlen nur etwas, wenn die Bewilligung des Forschungsvorhabens durch die BSFZ auch bestätigt wurde.
Selbstverständlich unterliegen alle bereitgestellten Daten höchster Vertraulichkeit.
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