Sichern Sie sich bis zu 3,5 Mio. Euro
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Rückwirkend!
Wir sind DIE Experten für kundenorientierte Fördermittelberatung bei der Forschungszulage!
Provenexpert Bewertung
Basierend auf 53 Bewertungen
Renommierte Unternehmen vertrauen uns
Warten Sie nicht und sichern Sie sich jetzt bis zu 3,5 Millionen Euro Steuervorteil
Forschungszulage im Überblick
Bemessungsgrundlage pro Jahr
Max. 4 Mio. €
Max. 10 Mio. €
Afa auf Invest
Ansatz externe Auftragskosten
Interne Personalkosten
Förderquote
Förderung max.
Max. 4 Mio. €
60%
Std. x €
Projektlohn- und Lohnnebenkosten
Altregelung
01/20 - 03/24
× 25%
1 Mio. €
Max. 10 Mio. €
Afa
70%
Std. x €
Projektlohn- und Lohnnebenkosten
Neuregelung
ab 04/24
× 25-35%
2,5 - 3,5 Mio. €
Neuregelung Förderquote in Prozent der Bemessungsgrundlage (max. 10 Mio. €) ab April 2024
25%
Großunternehmen
× 25%
Förderung max.
2,5 Mio. €
35%
KMU*)
× 35%
Förderung max.
3,5 Mio. €
Die Neufassung des Forschungszulagengesetzes sieht ab 28. März 2024 folgende, wesentliche Änderungen vor:
- Die Bemessungsgrundlage steigt von 4 Mio. € auf 10 Mio. € p.a.
- Externe Auftragsforschung kann zu 70% anstelle von 60% angesetzt werden.
- Abschreibungen auf F&E-Anlageninvestitionen können einbezogen werden.
- Die Bemessungsgrundlage wird im Normalfall mit 25% gefördert.
- Für KMUs gilt eine erhöhte Förderung von 35% der Bemessungsgrundlage.
FuE-Aufwendungen, die vor dem 28.03.2024 angefallen sind, werden weiterhin nach der ursprünglichen Formel gefördert.
Um sich für eine risikolose Zusammenarbeit mit IFC zu qualifizieren, muss das Gesamtvolumen der zu beantragenden Projektkosten mehr als 0,75 Mio. Euro betragen (über mehrere Projekte und mehrere Jahre). Warum das Minimum? Weil wir bei zu geringen Projektvolumina unser Geschäftsmodell nicht nachhaltig aufrechterhalten können.
Wie unterstützen wir Sie?
Projekt-Definition
Antrags-Verfassung
Antrags-Management
In 6 Schritten zu Ihrer Forschungszulage
Die gemeinsame Arbeit unterteilt sich in 6 wesentliche Arbeitsschritte. Dabei achten wir darauf, Ihnen einen Großteil der Arbeiten abzunehmen.
Schritt 01:
Erstgespräch zur Potentialprüfung (Dauer 15 Min.)
Schritt 03:
IFC verfasst den Fördermittelantrag
Schritt 05:
BSFZ bewilligt Fördermittelantrag
Schritt 02:
Detaillierte Projektbesprechung und Definition der Antrags-Cluster (Dauer 90 Min.)
Schritt 04:
Unternehmen reicht Fördermittelantrag bei der Bescheinigungsstelle (BSFZ) ein
Schritt 06:
Einreichung beim Finanzamt und Auszahlung bzw. Verrechnung mit Körperschaftsteuer
Schritt 01:
Erstgespräch zur Potentialprüfung (Dauer 15 Min.)
Schritt 02:
Detaillierte Projektbesprechung und Definition der Antrags-Cluster (Dauer 90 Min.)
Schritt 03:
IFC verfasst den Fördermittelantrag
Schritt 04:
Unternehmen reicht Fördermittelantrag bei der Bescheinigungsstelle (BSFZ) ein
Schritt 05:
BSFZ bewilligt Fördermittelantrag
Schritt 06:
Einreichung beim Finanzamt und Auszahlung bzw. Verrechnung mit Körperschaftsteuer
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Alles, was Sie wissen sollten
Wer wird gefördert?
Wie beantrage ich die Förderung?
Wie hoch ist die Förderung?
Ab dem 01.01.2020 maximal 1 Mio. Euro pro Jahr. Ab dem 28.04.2024 maximal 2,5 Mio. Euro pro Jahr und für KMUs bis zu 3,5 Mio. pro Jahr. Die Forschungszulage kann rückwirkend für 4 abgeschlossene und für bis zu 3 zukünftige Geschäftsjahre beantragt werden.
Was wird gefördert?
Warum Sie sich für InsightFunding entscheiden sollten?
Selbst beantragen
Mit IFC-Unterstützung
Fördercheck Projekte
- Unsicherheit, was förderbar ist
- Wir nehmen im ersten Schritt einen “Förder-Check” vor
Inhaltliche Antragsformulierung
- Einarbeitungszeit
- Mit BSFZ-Sprache vertraut?
- Unsere Teammitglieder haben bereits etliche Anträge verfasst
BSFZ-konforme Kostenberechnung
- Einarbeitungszeit
- Manueller Aufwand
- Gezielte Datenanfragen
- IFC-Tools für Datenauswertung
- Dokumentation auch für ELSTER
Aussicht auf erfolgreiche Bewilligung
- Mehrere “Stolpersteine” im Beantragungsprozess
- IFC mit > 90% Bewilligungs-Quote
- Begleitung über gesamten Prozess
Konditionen bei der Beantragung
- Interne Ressourcen geblockt (Opportunitätskosten)
- Wir arbeiten 100% erfolgsbasiert
- Bis 50% günstiger als Wettbewerb
- Ohne jahrelange Knebelverträge
Mindest-Beantragungssumme
- Auch kleine Projekte selbst abbildbar
- Erst ab einreichbaren Projektkosten von ca. 0,75 Mio. Euro (über 4 Jahre)
Jetzt Kontakt mit IFC aufnehmen
Das Team
Adrian Bayerlein
Leiter Marketing & Vertrieb
Dr. Matthias Dittmar
Geschäftsführer
Maurice Kockmann
Innovation Consultant
Thomas Scholz
Leiter Antragsmanagement
Über InsightFunding
Ihr Team für die Forschungszulage
Seit Anfang 2023 hat sich IFC ausschließlich auf die Beantragung der Steuerlichen Forschungsförderung (SFF) durch die Forschungszulage spezialisiert. Unser Ziel ist es, unsere Kunden mit herausragender Professionalität und höchster Kundenorientierung zur Seite zu stehen.
Dank unseres erfahrenen Teams, bestehend aus hochqualifizierten Ingenieuren und weiteren Experten, konnten wir im letzten Jahr ein Fördervolumen von über 50 Millionen Euro für unsere Kunden beantragen. Als verlässlicher Partner unterstützen wir Sie dabei, staatliche Fördermittel optimal für Ihre Entwicklungsvorhaben zu nutzen.
Unser Unternehmenssitz befindet sich in München, aber dank effizienter Online-Tools sind wir deutschlandweit tätig. Mit einem Team hochqualifizierter „Content-Experten“ decken wir eine breite Palette von Branchen und Forschungsbereichen ab.
Von der Antragstellung bis zur Auszahlung der Forschungszulage stehen wir Ihnen bei jedem Schritt zur Seite und optimieren diesen. Ihr Erfolg ist unsere treibende Kraft und daher sind wir stets bereit, die „Extra Meile“ zu gehen. Unsere Erfolgsquote liegt bei über 90 Prozent.
Sie haben Fragen? Wir haben Antworten!
Finden Sie hier Antworten auf häufig gestellte Fragen. Bei weiteren Anliegen stehen Ihnen unsere Experten jederzeit zur Verfügung.
Was wird gefördert?
Begünstigt werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Grundlagenforschung, industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung. Vorhaben müssen dabei die folgenden Kriterien erfüllen:
- Neuartig gegenüber dem Stand der Technik.
- Risikobehaftet für den Antragsteller (keine Auftragsforschung)
- Systematisch und einem Plan folgend.
- Reproduzierbar sein.
Die Förderung kann sowohl für abgeschlossene FuE-Vorhaben als auch für laufende und zukünftige FuE-Vorhaben beantragt werden, vorausgesetzt, die Arbeiten haben nach dem 1. Januar 2020 begonnen.
Wer wird gefördert?
Im Gegensatz zur herkömmlichen direkten Projektförderung besteht ein gesetzlicher Anspruch auf diese Förderung, sofern die Bedingungen der Forschungszulage erfüllt sind.
Berechtigt sind alle Steuerpflichtigen gemäß Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz.
Auch Unternehmen außerhalb der Gewinnzone, wie beispielsweise Start-ups oder Unternehmen in Krisensituationen, können die Zulage in Anspruch nehmen, sofern diese noch über mehr als die Hälfte ihres gezeichneten Kapitals verfügen.
Wie wird gefördert?
Die Forschungszulage wird mit der nächsten Steuerfestsetzung (Einkommensteuer/Körperschaftsteuer) verrechnet bzw. ausgezahlt, sofern sie die festgesetzte Steuer übersteigt.
Das Antragsverfahren für die Forschungszulage ist zweistufig:
- Zunächst erfolgt die Beantragung der FuE-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).
- Bewilligt diese das FuE-Vorhaben inhaltlich, ist der Bewilligungsbescheid beim jeweils zuständigen Finanzamt einzureichen.
Wann wird gefördert?
Während die Förderungsbewilligung der BSFZ jederzeit beantragt werden kann, können beim Finanzamt nur abgeschlossene Wirtschaftsjahre zur Förderung eingereicht werden. Die Forschungszulage wird daraufhin mit der nächsten Steuerfestsetzung (Einkommensteuer/Körperschaftsteuer) verrechnet bzw. ausgezahlt
Wie hoch ist die Förderung?
Für den Zeitraum 01.01.2020 –27.03.2024 beträgt die Förderung 25% der ermittelten Bemessungsgrundlage, wobei diese auf maximal 4 Mio. Euro pro Jahr limitiert ist (ergibt maximal 1 Mio. Euro Förderung p.a.). In die Bemessungsgrundlage fließen dabei in Deutschland sozialversicherungspflichtige Personalkosten inkl. Lohnnebenkosten zu 100% ein. Ferner können 60% der an Externe vergebenen Auftragsforschung angesetzt werden, soweit diese Auftragnehmer aus dem EWR stammen.
Für Kosten und Aufwendungen, die nach dem 27.03.2024 entstanden sind, verbessern sich die Konditionen unter dem Wachstumschancengesetz deutlich:
- Die Bemessungsgrundlage wird von 4 auf 10 Mio. Euro pro Jahr erhöht.
- Es dürfen 70% der an Externe vergebenen Auftragsforschung angesetzt werden (vormals 60%).
- Abschreibungen auf Investitionen, die nach dem Stichtag für das Forschungsvorhaben getätigt wurden, dürfen vollstängi angesetzt werden.
Diese erhöhte Bemessungsgrundlage von 10 Mio. Euro pro Jahr, ab Stichtag, wird gefördert mit
- 25% für alle Unternehmen (also max. 2,5 Mio. p.a.) und
- KMUs erhalten einen 10%-Punkte-Bonus auf Kosten, die nach dem Stichtag angefallen sind (also max. 3,5 Mio. p.a.).
Probieren Sie unseren Forschungszulage-Rechner aus!
Wird mein Vorhaben vertraulich behandelt?
Die BSFZ, die die „Forschungshöhe“ Ihres Vorhabens prüft, verlangt lediglich eine ungefähre Beschreibung des Forschungsvorhabens. Dabei werden vor allem die Projektziele, die Neuartigkeit, die zu überwindenden Hürden sowie die grobe Vorgehensweise abgefragt. Diese Angaben haben nicht den Detailgrad einer Patentschrift und erlauben Dritten keinen tiefergehenden Einblick. Zudem unterliegt die BSFZ eigenen Vertraulichkeitsverpflichtungen.
Bei IFC garantieren wir Vertraulichkeit durch eine separate Vertraulichkeitsvereinbarung sowie durch unsere ohnehin hohen Standards im Geschäftsmodell.
Wir arbeiten ausschließlich erfolgsbasiert!
IFC arbeitet zu 100% erfolgsbasiert! Unsere Kunden zahlen nur etwas, wenn die Bewilligung des Forschungsvorhabens durch die BSFZ auch bestätigt wurde.
Selbstverständlich unterliegen alle bereitgestellten Daten höchster Vertraulichkeit.